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Die Tätigkeit des Vereins kann unterstützt werden durch Mitgliedschaft oder Spenden . Sowohl Mitgliedsbeiträge als auch Spenden sind steuerlich absetzbar. Spenden ohne spezielle Bestimmung kommen der allgemeinen Tätigkeit des Vereins zugute, insbesondere seiner Öffentlichkeitsarbeit. Spenden, die bestimmten Projekten bzw. Forschungsfeldern des Vereins gewidmet sind, werden (abzüglich einer kostendeckenden Verwaltungspauschale) ausschließlich für diese Bestimmung verwendet. Die Forschungsberichte geben jeweils Auskunft über die Verwendung von Spendengeldern. Auszug aus der Satzung (§3): Ordentliches Mitglied werden kann jede geschäftsfähige natürliche Person und jede juristische Person, unabhängig vom Wohn-, Arbeits- oder Standort, wenn sie gewillt und ausreichend qualifiziert ist, den Vereinszweck zu fördern. Ordentliche Mitglieder besitzen einfaches Stimmrecht. Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften, Firmen sowie Vereine und Gesellschaften ohne Rechtsfähigkeit (Vereinigungen) werden, die die Arbeiten des Vereins fördern wollen. Fördermitglieder besitzen kein Stimmrecht. Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheiden der Vorstand oder die Mitgliederversammlung.
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